Unsere aktuellen Leasingangebote gehen besonders schonend mit Ihren finanziellen Reserven um. Für den S-Cross Hybrid bedeutet das zum Beispiel: bei 3.900,00 EUR Leasing-Sonderzahlung, einer Laufzeit von 36 Monaten und einer Fahrleistung von jährlich 10.000 km eine monatliche Leasingrate von lediglich 199,00 EUR1. Und schon können Sie große Ausflüge einplanen.
Was den S-Cross so besonders macht erfahren Sie bei uns vor Ort, kommen Sie vorbei!
Leasingbeispiel für einen S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID Comfort (95 kW | 129 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin): innerstädtisch (langsam) 6,0 l/100 km, Stadtrand (mittel) 4,7 l/100 km, Landstraße (schnell) 4,7 l/100 km, Autobahn (sehr schnell) 6,0 l/100 km, Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,3 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 120 g/km. Auf Basis des Fahrzeugpreises in Höhe von 30.790 Euro, zzgl. 1.390 Euro Bereitstellungskosten und 0 Euro Auslieferungspaket; Gesamtpreis: 11.064 Euro; Leasing-Sonderzahlung: 3.900 Euro; Laufzeit: 36 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; 36 monatliche Leasingraten à 199 Euro; Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt allein für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Nur beim teilnehmenden Suzuki Partner. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung. Aktionszeitraum: 01.01.2024 - 31.03.2024.
Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO₂-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
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