Der Suzuki S-Cross Hybrid meistert den Alltag und vieles darüber hinaus. Sowohl in der Großstadt als auch draußen im Gelände besteht er jede Prüfung mit Bravour – und sieht dabei auch noch unverschämt gut aus.
Was den S-Cross so besonders macht erfahren Sie bei uns vor Ort, kommen Sie vorbei!
Leasingbeispiel für einen S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID Comfort (81 kW | 110 PS | 6-Gang-Schaltgetriebe | Hubraum 1.373 ccm | Kraftstoffart Benzin) Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,4 l/100 km; kombinierter Wert der CO₂-Emission: 121 g/km; CO₂-Klasse: D. Auf Basis des Fahrzeugpreises: 32.090 Euro; Laufzeit: 48 Monate; jährliche Fahrleistung: 10.000 km; Leasingsonderzahlung: 1.900 Euro; 48 monatliche Leasingraten à 299 Euro; zzgl. einmalig 1.290 Euro Bereitstellungskosten und einmalig 150 Euro Auslieferungspaket; Gesamtkosten über 48 Monate Vertragslaufzeit: 17.692 Euro. Bonität vorausgesetzt. Vermittlung erfolgt allein für die Creditplus Bank AG, Augustenstraße 7, 70178 Stuttgart. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Abbildung zeigt aufpreispflichtige Sonderausstattung. * Informationen zur Ausstattungslinie und Sonderausstattungen finden Sie hier.
S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,3 l/100km; kombinierter Wert der CO2-Emission: 120 g/km; CO2-Klasse: D
S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,8 l/100km; kombinierter Wert der CO2-Emission: 132 g/km; CO2-Klasse: D
S-Cross 1.5 DUALJET HYBRID AGS Comfort Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,2 l/100km; kombinierter Wert der CO2-Emission: 118 g/km; CO2-Klasse: D
S-Cross 1.4 BOOSTERJET HYBRID ALLGRIP Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,8 l/100km; kombinierter Wert der CO2-Emission: 132 g/km; CO2-Klasse: D
S-Cross 1.5 DUALJET HYBRID ALLGRIP AGS Comfort+ Verbrauchswerte: kombinierter Energieverbrauch 5,8 l/100km; kombinierter Wert der CO2-Emission: 132 g/km; CO2-Klasse: D
Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP das bisherige Prüfverfahren, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind in der Werbung noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren und die Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte wurden zur Vergleichbarkeit auf NEFZ-Werte zurückgerechnet. Die Berechnung der Kfz-Steuer bemisst sich weiterhin nach Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO₂-Wert des Fahrzeugs. Seit dem 1. September 2018 werden dann aber die WLTP-Werte herangezogen, um die Kfz-Steuer festzulegen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) (unter www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
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